Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vivant 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Vivant Decorations B.V., hinterlegt bei der Handelskammer Limburg unter der Handelsregisternummer 52704335.

 Artikel1 Begriffsbestimmungen:

die Vertragspartei: Vivant Decorations B.V.

Handelsvertreter: Einzelkaufleute oder Dritte, die im Namen und auf Rechnung des Vertragspartners Verträge abschließen;

Untergebene: Mitarbeiter des Vertragspartners, die keine Handelsvertreter sind;

der Kunde: derjenige, der einen Vertrag mit Vivant Decorations B.V. abschließen möchte, sein(e) Vertreter, Bevollmächtigte(r), Rechtsnachfolger und Erbe(n).

Abrufaufträge: Aufträge mit einem ausdrücklichen Verfallsdatum, bis zu dem sie abgenommen sein müssen. Es gilt die übliche Laufzeit:

Artikel 2. Anwendbarkeit

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Vorschläge des Vertragspartners, für alle ihm erteilten Aufträge und für alle von ihm abgeschlossenen Verträge, auf die in irgendeiner Weise Bezug genommen wird, sowie für deren Ausführung und sind Bestandteil dieser Bedingungen. Der Auftragnehmer führt seine Arbeiten ausschließlich unter der Geltung dieser Bedingungen aus. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, stimmt der Vertragspartner der Anwendbarkeit der Bedingungen des Auftraggebers nicht zu, falls der Auftraggeber auf diese verweist oder diese dem Vertragspartner übermittelt.
  2. Abweichungen von diesen Bedingungen gelten nur, wenn sie vom Vorstand des Vertragspartners schriftlich bestätigt worden sind.

Artikel 3. Angebote, Vorschläge und Auftragsbestätigung

  1. Alle Angebote und Vorschläge sind freibleibend, es sei denn, sie enthalten eine Frist zur Annahme. Enthält ein Angebot ein freibleibendes Angebot und wird das Angebot angenommen, so hat der Vertragspartner das Recht, das Angebot innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Annahme zu widerrufen. Angebote, die keine ausdrückliche Annahmefrist enthalten, gelten für dreißig Tage ab dem Datum des Angebots, sind aber völlig freibleibend.
  2. Unmittelbar nach Abschluss einer Vereinbarung über den Verkauf und die Lieferung ihrer Produkte und/oder Dienstleistungen sendet die Vertragspartei dem Kunden eine Auftragsbestätigung zu, in der die wichtigsten Elemente der Vereinbarung aufgeführt sind. Ungeachtet des Empfangs einer schnellen gegenteiligen Mitteilung des Kunden gilt die Auftragsbestätigung als Beweis für die zwischen den Parteien getroffene Vereinbarung.
  3. Bei mündlich, per Telefax oder per Internet-E-Mail erteilten Aufträgen oder Bestellungen kommt der Vertrag nur zustande, wenn er vom Vertragspartner innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt des Auftrags oder der Bestellung schriftlich bestätigt wird. Ein Vertrag gilt in jedem Fall als zustande gekommen, wenn der Auftrag oder die Bestellung tatsächlich ausgeführt wird und der Auftraggeber nicht unverzüglich Widerspruch gegen die Ausführung einlegt.
  4. Dies gilt auch für Aufträge, die über Handelsvertreter oder andere Vermittler erteilt werden. Bestätigungen und/oder Zusagen von Handelsvertretern und Untergebenen sind für den Kunden nicht bindend.
  5. Aufträge oder Bestellungen, die telefonisch, per Telefax oder per Internet-E-Mail erteilt werden, werden gemäß den Notizen des Vertragspartners und dessen Auslegung ausgeführt. Der Kunde ist selbstverständlich berechtigt, den Gegenbeweis anzutreten.
  6. Alle Preislisten, Kostenvoranschläge, Handbücher und andere Informationen über Produkte und Dienstleistungen des Vertragspartners, die zusammen mit einem Angebot oder einer Offerte abgegeben werden, sind für den Vertragspartner nur dann verbindlich, wenn dies vom Vertragspartner in der Auftragsbestätigung ausdrücklich schriftlich bestätigt wird. In allen anderen Fällen können keinerlei Rechte gegenüber dem Vertragspartner abgeleitet werden. Dies bedeutet, dass, wenn der Vertragspartner Marktteilnehmern oder dem Kunden bestimmte Gegenstände unverbindlich zusendet, diese Marktteilnehmer oder dieser Kunde daraus keine Rechte gegenüber dem Vertragspartner ableiten können. Die bereitgestellten Kostenangaben müssen so genau wie möglich sein. Offensichtliche Schreibfehler und/oder Irrtümer können von der Vertragspartei berichtigt werden.
  7. Aus dem Inhalt von Handbüchern des Vertragspartners können keinerlei Rechte gegenüber dem Vertragspartner abgeleitet werden. Darin genannte Farben und Farbschemata, Maße und/oder Beschreibungen sind für den Vertragspartner nicht verbindlich.

Artikel 4. Preise

  1. Alle Preise werden in Euro (gesetzliches niederländisches Zahlungsmittel) angegeben und gelten als in Euro angegeben.
  2. Alle angegebenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und schließen die Kosten aus, die gemäß der Vereinbarung zwischen den Parteien zu Lasten des Kunden gehen. Die Preise beruhen auf den Gebühren, Löhnen, Einfuhrzöllen, Steuern und anderen preisbestimmenden Faktoren, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gelten.
  3. Ändern sich bei einem Vertrag mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten einer oder mehrere dieser Faktoren, so ist der Vertragspartner berechtigt, die angegebenen oder vereinbarten Preise rückwirkend bis zum Zeitpunkt der Änderung anzupassen. Auf Verlangen des Kunden werden die Änderungen ausgewiesen. Als Vertragsdauer gilt die Zeit zwischen dem Datum, an dem der Auftrag des Kunden eingeht, und dem Datum, an dem der Vertragspartner mit den betreffenden Arbeiten beginnt oder die verkauften Sachen liefert. Eine solche Preisanpassung gibt dem Kunden nicht das Recht, den Vertrag zu kündigen.

Artikel 5. Lieferungen, Fertigstellung und Übergang, Gefahr und Annullierung

  1. Der Vertragspartner behält sich das Recht vor, vom Kunden eine Sicherheit für die Einhaltung seiner Zahlungsverpflichtungen zu verlangen, bevor er mit der Ausführung der Arbeiten oder der Lieferung der verkauften Gegenstände beginnt.
  2. Wenn in diesem Fall die vom Vertragspartner geforderte Sicherheit nicht innerhalb der gesetzten Frist geleistet wurde, hat der Vertragspartner das Recht, den noch nicht ausgeführten Teil des Vertrages außergerichtlich aufzulösen; in diesem Fall schuldet der Vertragspartner dem Kunden eine Stornogebühr im Sinne von Artikel 5.11.
  3. Die Produkte gehen ab dem Zeitpunkt, zu dem sie das Unternehmen des Vertragspartners verlassen, auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Vertragspartei wird den Transport der Produkte zu keinem Zeitpunkt versichern lassen
  4. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Geschäftssitz des Vertragspartners der Erfüllungsort.
  5. Hat der Kunde die Ware nach Ablauf der Lieferfrist nicht in Empfang genommen, wird davon ausgegangen, dass die Ware dem Kunden zur Verfügung steht und auf seine Kosten und Gefahr gelagert wird.
  6. Ist bei der Ablieferung am Bestimmungsort weder der Kunde noch ein Vertreter des Kunden zur Entgegennahme der Ware verfügbar, so ist der Vertragspartner berechtigt, die Ware in Besitz zu nehmen. Die Lieferung gilt als erfolgt. Der Kunde ist verpflichtet, die dem Vertragspartner entstehenden Mehrkosten für die Lagerung und andere Handlungen zu erstatten.
  7. Der Kunde ist verpflichtet, die Waren bei der Lieferung zu prüfen. Stellt sich bei der Abnahme der Waren heraus, dass die gelieferten Mengen 10% mehr oder weniger als die bestellten Mengen sind, ist der Kunde dennoch verpflichtet, die Lieferung zu akzeptieren und die Waren in Empfang zu nehmen. Der Kunde ist verpflichtet, den Vertragspartner unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, woraufhin der geschuldete Betrag in Rechnung gestellt oder gutgeschrieben wird.
  8. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Waren in Teillieferungen zu liefern und jede Teillieferung entsprechend in Rechnung zu stellen. Der Vertragspartner ist berechtigt, diese Teillieferungen auszusetzen, wenn frühere Teillieferungen noch nicht bezahlt worden sind.
  9. Die vom Vertragspartner angegebenen Liefer- und Ausführungsfristen sind nicht als strenge Fristen zu betrachten, es sei denn, sie wurden schriftlich vereinbart. Im Falle einer verspäteten Lieferung muss der Vertragspartner daher schriftlich in Verzug gesetzt werden.
  10. Bei Überschreitung der Lieferfrist ist der Vertragspartner weder zu einer Entschädigung verpflichtet, noch hat der Kunde das Recht, den Vertrag zu kündigen.
  11. Vom Kunden erteilte Aufträge oder Bestellungen können nur innerhalb von 10 Tagen nach Zustandekommen des Vertrages storniert werden, wobei die Stornierung schriftlich erfolgen muss. Im Falle einer Stornierung ist der Kunde verpflichtet, eine Entschädigung in Höhe der Preise zu zahlen, die für die im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags eingekauften oder verwendeten Materialien vereinbart wurden, erhöht um 40% des Gesamtverkaufspreises als Entschädigung für entgangenen Gewinn.

Artikel 6: Zahlung

  1. Eine Rechnung wird auch dann ausgestellt, wenn der Kunde die Produkte nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abnimmt.
  2. Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Aufrechnung ist nicht zulässig.
  3. Wenn die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum erfolgt oder die vereinbarte Zahlungsfrist abgelaufen ist, schuldet der Abnehmer ab dem Datum des Inverzugtretens Verzugszinsen in Höhe von 1,5% pro Kalendermonat, die auf den Kaufpreis des noch nicht bezahlten Teils aufgeschlagen werden. Alle außergerichtlichen Kosten, die uns entstehen, gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers/Auftraggebers. Diese außergerichtlichen Inkassokosten werden nach den zu diesem Zeitpunkt von den niederländischen Landgerichten angewandten Inkassotarifen festgesetzt.
  4. Die vom Kunden geleisteten Zahlungen dienen immer zur Begleichung aller fälligen Zinsen und Kosten sowie der am längsten ausstehenden Rechnungen, auch wenn der Kunde angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.
  5. Ab dem Tag, an dem der Kunde in Verzug gerät, werden alle Forderungen des Vertragspartners gegenüber dem Kunden sofort fällig und zahlbar.

Artikel 7. Beanstandungen

1. Reklamationen werden nur dann bearbeitet, wenn sie innerhalb von 8 Tagen ab dem Zeitpunkt, an dem der Mangel oder Fehler festgestellt wird/wurde, per Einschreiben beim Vertragspartner eingehen und wenn sie sich nicht auf von Dritten ausgeführte Arbeiten oder von Dritten gelieferte Sachen beziehen. Die Bearbeitung einer Reklamation durch den Vertragspartner gilt nicht als Haftungsübernahme, in welcher Form auch immer.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unmittelbar nach der Lieferung auf Mängel und Übereinstimmung mit den angegebenen Spezifikationen zu überprüfen. Etwaige Unzulänglichkeiten und/oder Abweichungen in Größe und Farbe im Rahmen der üblichen Toleranzen stellen keinen Grund für eine Reklamation dar.

3. Wenn die Beanstandungen des Kunden als begründet angesehen werden, verpflichtet sich der Vertragspartner ausschließlich dazu, entweder wie vereinbart zu leisten oder den Kaufpreis zu erstatten. Der Kunde ist nicht berechtigt, gezahlte Beträge mit noch ausstehenden Rechnungen zu verrechnen.

Artikel 8. Haftung und Garantien

  1. Der Abnehmer haftet nicht für Schäden, die verursacht werden durch: die unsachgemäße Verwendung der gelieferten Sachen oder deren Verwendung für einen anderen als den nach objektiven Maßstäben geeigneten Zweck; das fahrlässige Verhalten der Gegenpartei und/oder ihres Personals und/oder anderer von der Gegenpartei hinzugezogener Personen; die Verletzung von Patenten, Lizenzen und/oder anderen geistigen Eigentumsrechten Dritter infolge von Informationen, die vom Abnehmer oder in dessen Namen zur Verfügung gestellt wurden, wie Zeichnungen, Modelle, Entwürfe, Marken usw. Der Kunde wird die Vertragspartei diesbezüglich schadlos halten.
  2. Die Haftung des Vertragspartners übersteigt in einem solchen Fall nicht die aufgrund seiner Produkthaftpflicht- oder Gewinnausfallversicherung geleistete Zahlung.
  3. Die Schadensersatzpflicht des Vertragspartners übersteigt jedoch nicht den Rechnungsbetrag für die beschädigte oder defekte Sache. Die Begleichung des hier genannten Schadens durch den Vertragspartner und/oder seinen Versicherer gilt als einzige und vollständige Entschädigung.
  4. Andere Parteien als der Kunde sind zu keinem Zeitpunkt berechtigt, gegenüber dem Vertragspartner Schadenersatz zu fordern. Der Vertragspartner haftet zu keinem Zeitpunkt für Folgeschäden, indirekte und direkte Handelsschäden, Betriebsunterbrechungsschäden, Verlust von Aufträgen und Verkäufen des Kunden, Gewinneinbußen oder Bearbeitungskosten.
  5. Garantien werden von der Vertragspartei nicht gegeben, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich bestätigt.

Artikel 9. Abrufaufträge

  1. Im Falle eines Abrufauftrags, bei dem keine Frist vereinbart wurde, innerhalb derer der Abruf zu erfolgen hat, gilt als Abruffrist der letzte Tag der Lieferfrist, und die tatsächliche Lieferung erfolgt innerhalb von höchstens 15 Arbeitstagen nach diesem Tag.
  2. Wenn eine Abruffrist vereinbart wurde und der Kunde innerhalb dieser Frist keinen Abruf getätigt hat, sendet der Vertragspartner ein schriftliches Mahnschreiben zu. In dem Mahnschreiben wird eine zusätzliche Abruffrist von 8 Arbeitstagen, beginnend mit dem Datum des Mahnschreibens, gesetzt.
  3. Erfolgt auch innerhalb der zusätzlichen Abruffrist kein Abruf, so hat der Vertragspartner die Wahl zwischen der Auslieferung der Bestellung oder der Einlagerung der bestellten Artikel auf Kosten und Gefahr des Kunden.

Artikel 10. Geistiges Eigentum

  1. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass alle geistigen Eigentumsrechte an den gegebenen Informationen, Abbildungen, Ankündigungen oder sonstigen Äußerungen über die Produkte beim Vertragspartner liegen.
  2. Unter Rechten des geistigen Eigentums sind Patentrechte, Urheberrechte, Markenrechte, Geschmacksmusterrechte, Modellrechte und/oder andere (geistige Eigentums-)Rechte zu verstehen, einschließlich technisches und/oder kommerzielles Know-how, Methoden und Entwürfe, unabhängig davon, ob sie patentierbar sind oder nicht.
  3. Dem Kunden ist es untersagt, die in diesem Artikel beschriebenen geistigen Eigentumsrechte wie das Recht auf Vervielfältigung, einschließlich der Vornahme von Änderungen, ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Vertragspartners zu nutzen.
  4. Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen von Artikel 9 schuldet der Kunde eine Geldstrafe in Höhe von
    5.000 € für jeden Verstoß und für jeden Tag, an dem ein solcher Verstoß andauert, einschließlich eines Teils dieses Tages, unbeschadet anderer Rechte, die die Vertragspartei geltend machen kann.

Artikel 11. Höhere Gewalt

  1. Unter höherer Gewalt werden alle Umstände verstanden, die der Vertragspartner vernünftigerweise nicht vermeiden oder deren Folgen er vernünftigerweise nicht abwenden konnte, darunter: Streiks, Feuer, Arbeitsunterbrechungen, Maschinenausfälle, Rohstoffmangel, Konkurs von Lieferanten, Lieferstopps und Transportprobleme.
  2. Im Falle höherer Gewalt hat der Vertragspartner das Recht, entweder den Vertrag unter Aussetzung der Verpflichtungen des Vertragspartners für die Dauer der höheren Gewalt aufrechtzuerhalten oder den Vertrag aufgrund unvorhergesehener Umstände zu kündigen, ohne dem Kunden eine Entschädigung zahlen zu müssen. Der Kunde kann die Vertragspartei schriftlich auffordern, ihre diesbezügliche Wahl innerhalb von 10 Tagen bekannt zu geben.

Artikel 12. Eigentumsvorbehalt

  1. Alle vom Vertragspartner gelieferten Sachen bleiben sein Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, die der Abnehmer gegenüber dem Vertragspartner, auf welcher Grundlage auch immer, hat, einschließlich künftiger Zahlungsforderungen gegenüber dem Abnehmer und der Verpflichtung des Abnehmers zur Zahlung von Zinsen und Kosten bei verspätet bezahlten Rechnungsbeträgen.
  2. Der Eigentumsvorbehalt gilt für alle vom Vertragspartner gelieferten Gegenstände, solange der Vertragspartner noch unmittelbar fällige Forderungen gegen den Auftraggeber hat. Solange das Eigentum an den gelieferten Sachen noch nicht auf den Auftraggeber übergegangen ist, ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, die Sachen zu montieren, einzubauen, zu ergänzen, zu verwenden, zu verbrauchen, zu veräußern oder zu verpfänden oder einem Dritten/ Dritten ein anderes Recht daran einzuräumen.
  3. Bei verspäteter Zahlung eines fälligen Betrages ist der Vertragspartner ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliches Einschreiten berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen und die Sachen, an denen ein Eigentumsvorbehalt des Vertragspartners besteht, als sein Eigentum zurückzufordern, unbeschadet des Rechts des Vertragspartners auf Schadenersatz.
  4. Soweit an den vom Vertragspartner gelieferten Sachen kein Eigentumsvorbehalt im Sinne des letzten Absatzes besteht, überträgt er diese Sachen auf den Abnehmer und begründet gleichzeitig ein stilles Pfandrecht für den Vertragspartner zur Sicherung der vollständigen Bezahlung aller Forderungen, die der Abnehmer gegenüber dem Vertragspartner hat oder haben wird.
  5. Wenn der Abnehmer den vereinbarten Preis noch nicht bezahlt hat und die betreffenden Waren an Dritte verkauft und geliefert wurden, erteilt der Abnehmer dem Vertragspartner bereits jetzt eine unwiderrufliche Vollmacht und erteilt dem Vertragspartner alle Informationen, die erforderlich sind, um ein Pfandrecht an der Forderung gegenüber diesem Dritten zu begründen, und der Vertragspartner teilt dem Abnehmer oder dem genannten Dritten auf Verlangen die Art und den Betrag der Forderung mit, für die das Pfandgut als Sicherheit dient.

Artikel 13. Nichtige Bestimmungen

  1. Wenn und soweit eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen nichtig oder anfechtbar erscheinen, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
  2. In Absprache zwischen den Parteien wird die nichtige oder anfechtbare Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der früheren Bestimmung so weit wie möglich entspricht.

Artikel 14. Rechtsstreitigkeiten

  1. Alle Angebote, Auftragsbestätigungen und Vereinbarungen des Vertragspartners unterliegen dem niederländischen Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufvertrags ist ausgeschlossen.
  2. Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der Vertragspartei werden ausschließlich vor dem zuständigen Gericht im Bezirk Maastricht verhandelt.
  3. Die tatsächlichen Kosten eines Gerichtsverfahrens gehen zu Lasten der Partei, die den Vertragspartner zu Unrecht verklagt.

 

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